Fristen bei der Grundsteuer in Berlin/Brandenburg
Nachdem der Freistaat Bayern am Dienstagabend überraschenderweise eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen bis Ende April 2023 gewährte, hat unser Verband die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin und auch das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (MdFE) angefragt, ob eine entsprechende Fristverlängerung für Berlin und Brandenburg vorgesehen sei. Leider gewähren beide Länder keine entsprechende Verlängerung. Jedoch wurden die nachfolgenden Informationen auf unsere Anfrage übermittelt bzw. sind zwischenzeitlich auch als Pressemitteilung veröffentlicht worden:
Berlin: Steuerpflichtige, die noch keine Erklärung abgegeben haben, erhalten im ersten Quartal ein Erinnerungsschreiben. Dieses enthält die Steuernummer und eine Frist von einem weiteren Monat. Bis dahin werden grundsätzlich keine Verspätungszuschläge erhoben. Danach werden die Finanzämter wie in anderen Steuerverfahren im Einzelfall und nach Ermessen Verspätungszuschläge erheben oder den Steuerwert schätzen. Für Großfälle (Grundsteuer > 50.000 €) kann anders verfahren werden (PM vom 01.02.2023).
Brandenburg: Die Finanzämter wurden angewiesen, zunächst keine Verspätungszuschläge zu erheben, sondern allen säumigen Immobilienbesitzern erst ein Erinnerungsschreiben zu übersenden (PM vom 01.02.2023).
Für Fragen zur neuen Grundsteuer stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.