Informationszentrale für Auslandsbeziehungen: Weiterhin keine Auskunft
Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) besteht ‒ auch unter Geltung der DSGVO ‒ weiterhin kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) gespeicherten Daten (17.11.21, II R 43/19).
Zunächst ordnet das Gericht das Klagebegehren als finanzprozessuale Stufenklage ein, wonach auf der ersten Stufe Auskunft über den Inhalt des gespeicherten Datenbestandes und anschließend auf der zweiten Stufe eine Änderung des (zuvor erfragten) Datenbestandes begehrt wird. In der Sache lehnt der BFH dann sowohl Auskunft als auch Datenänderung ab. Die Abgabenordnung habe die Rechte aus Art. 13 bis 17 DSGVO in einer mit Art. 23 DSGVO in Einklang stehenden Weise zulässigerweise eingeschränkt.