Anwalts- oder Steuerberatungskosten dürfen für den Rechtsuchenden kein unvorhersehbares Risiko bedeuten. Sie müssen nach unserer Maxime von Anfang an klar kalkulierbar sein. Die Abrechnung unserer Dienstleistungen erfolgt daher in der laufenden Steuerberatung zu den in der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) festgelegten Sätzen.
Gerne kalkuliere ich Ihre Kosten unverbindlich vorab. Ein Anruf bei uns oder sehr gern ein persönliches Treffen in der Kanzlei zur Besprechung Ihres Sachverhalts kostet selbstverständlich nichts!
Die Höhe der gesetzlichen oder individuell vereinbarten Gebühren richtet sich dabei nach dem Umfang und Schwierigkeit. Möglich sind für Unternehmer und Freiberufler auch Pauschalhonorare für laufende steuerliche und rechtliche Fragen.
Bei steueranwaltlichen Tätigkeiten (zum Beispiel Strafverteidigung, Gutachten) gilt üblicherweise eine Abrechnung nach Stundensätzen. Hierbei ist der zeitliche Aufwand der Kanzlei maßgeblich.
Selbstverständlich rechnen wir ebenfalls über Ihre (berufliche/gewerbliche) Rechtsschutzversicherung ab.