Markus Deutsch Markus Deutsch DSC_0567

15.06.2020 Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierzu stimmt das Bundesministerium der Finanzen derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der verfügbare Entwurf gibt den Stand vom 11. Juni 2020 wieder.

Der Entwurf ist unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-12-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020.html?cms_pk_kwd=13.06.2020_Befristete+Absenkung+des+allgemeinen+und+erm%C3%A4%C3%9Figten+Umsatzsteuersatzes+zum+1+Juli+2020&cms_pk_campaign=Newsletter-13.06.2020 einzusehen.

Aktuelles

  • Meldung an den Fiskus bei Grundeigentum in Dubai

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  • Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

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  • Fristen bei der Grundsteuer in Berlin/Brandenburg

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  • Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

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  • Informationszentrale für Auslandsbeziehungen: Weiterhin keine Auskunft

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