30.06.2016
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf für ein „Bürokratieentlastungsgesetz" (BEG ) II vorgelegt. Zentrale Erleichterungen steuerlicher Art sollen dabei sein:
• Entlastung bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen
• höhere Grenze bei der vierteljährlichen Lohnsteueranmeldung
für kleine Unternehmen (Anhebung von 4000 auf 5000 Euro)
• Anhebung der Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer von 17.500 auf 20.000 Euro
• Anhebung der Grenze für die vereinfachte Rechnungsstellung
in der Umsatzsteuer von 150 auf 200 Euro
• Vereinfachung bei der vorfälligen Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
(Schätzung der Beiträge auf Grundlage des Vormonats, wenn die Abrechnung
des Arbeitsentgelts nach dem 5. Bankarbeitstages erfolgt)
• Vorbereiten elektronischer Datenübertragungen an die Soziale Pflegeversicherung
Anmerkung: Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen im Endeffekt tatsächlich umgesetzt werden. Insbesondere bei den Erleichterungen zu den Aufbewahrungspflichten wurden Unternehmer und Steuerpflichtige in der Vergangenheit schon mehrfach enttäuscht. Da der Entwurf aber schon jetzt nicht übermäßig ambitioniert ist, stehen die Chancen aber für eine Realisierung möglicherweise gut.