Markus Deutsch - Aktuelles

29.06.2016

 

Ausgelöst durch schwere Unwetter Ende Mai/Anfang Juni 2016 sind in weiten Teilen Deutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Betroffenen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

 

Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Spendern, Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Hilfeleistung erleichtern.

 

Die Vereinfachungsregelungen gelten für Unterstützungen, die vom 29. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 geleistet werden. Die Steuerverwaltungen von Bund und Ländern wollen mit diesen Verwaltungsanweisungen dazu beitragen, dass den von den Unwettern Betroffenen schnell und unkompliziert geholfen werden kann.

 

Das entsprechende BMF-Schreiben vom 28. Juni 2016 finden Sie hier. Gerne können Sie uns auch auf dieses Thema ansprechen.

Aktuelles

  • Meldung an den Fiskus bei Grundeigentum in Dubai

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  • Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

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  • Fristen bei der Grundsteuer in Berlin/Brandenburg

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  • Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

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  • Informationszentrale für Auslandsbeziehungen: Weiterhin keine Auskunft

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