12.05.2016
Der Bundestag hat am 12. Mai 2016 das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" beschlossen. Es regelt unter anderem die vollautomatische Bearbeitung von Steuererklärungen. Damit kann die Bearbeitung schneller erfolgen, aber es drohen neue rechtliche Risiken.
Bei der vollautomatischen Bearbeitung von Steuererklärungen setzt die Finanzverwaltung darauf, dass immer mehr Daten elektronisch gemeldet werden. Es geht dabei vor allem um Löhne, Versicherungsbeiträge, Renten oder Sozialleistungen, die von Arbeitgebern, Versicherern und anderer Stellen an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen. Bürger oder ihre steuerlichen Berater sollen zukünftig diese Daten gar nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen müssen.
Was nach Vereinfachung aussieht, hat allerdings einen Haken. Der Bürger ist und bleibt vor dem Gesetz verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die ohne seine Mitwirkung übermittelt und verarbeitet werden. Sie werden als seine Angaben gewertet, wenn er in der Steuererklärung hierzu nichts Abweichendes einträgt. Ob die beim Finanzamt eingegangenen Daten tatsächlich korrekt sind, kann er jedoch erst mit dem Steuerbescheid erkennen. Stellt er Fehler fest, wird er dies zukünftig dem Finanzamt mitteilen müssen. Das gilt auch, wenn der Fehler zu seinen Gunsten ausfällt. Damit wird der Bürger stärker als bisher in die Pflicht genommen, auch für Fehler anderer. Bisher besteht diese Verpflichtung nicht, wenn die Steuererklärung selbst korrekt war.
Die Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärung um zwei Monate vom 31. Mai auf den 31. Juli, bei Beratung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine und auf den letzten Februartag des zweiten Folgejahres, ist zu begrüßen. Bei Fristüberschreitung drohen allerdings höhere Strafen. Mindestens werden 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat fällig. Der Verspätungszuschlag kann die Steuer sogar um ein Vielfaches übersteigen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.