Markus Deutsch - Aktuelles

2015-07-10 

 

Brandenburg hat die Grunderwerbsteuer zum 1.7.2015 um 30 % erhöht und zwar von 5,0 % auf 6,5 %. Auf diese Änderung weist der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hin. Der Kauf eines Einfamilienhauses im Wert von 200.000 Euro verteuert sich dadurch in Brandenburg um 3.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer spielt auch bei der Umstrukturierung von Betrieben eine wichtige Rolle, so dass auch Unternehmen diese Steuerart gut im Blick haben müssen. Steuerberater helfen Ihnen allerdings, dass nicht mehr Grunderwerbsteuer anfällt als nötig.

 

Vor 33 Jahren betrug die Grunderwerbsteuer noch bundeseinheitlich 7 %; umfang-reiche Befreiungen führten aber dazu, dass über 80 % aller Grundstücke mit einer Steuerlast von 0 übertragen werden konnten. Anfang der 80-er Jahre kam es dann zu einer radikalen Reform (wie teils heute gefordert), indem Ausnahmen gestrichen wurden zu Gunsten eines einheitlichen niedrigen Steuersatzes.

 

Jetzt sind wir wieder auf dem Weg in die Vergangenheit, allerdings ohne die seinerzeitigen Befreiungstatbestände und mit deutlich höheren Grundstückspreisen. Nur Bayern und Sachsen sind seit 1998 beim "normalen" und niedrigeren Steuersatz von 3,5 % geblieben, alle anderen Bundesländer haben den Steuersatz kräftig um bis zu 86 % erhöht.

 

Das Ministerium der Finanzen Brandenburg hat Informationen zur Grunderwerbsteuer veröffentlicht, u. a. für welche Rechtsvorgänge und ab wann genau der neue Steuersatz gilt. Diese Information ist nicht nur für Grundstückskäufe in Brandenburg hilfreich. Da ein Ende der Preisspirale bei der Grunderwerbsteuer auch in anderen Bundesländern nicht absehbar ist, wird es immer wieder neue „Erhöhungsstichtage" geben.

 

PM des Steuerberaterverbandes Berlin Brandenburg e.V./eigene Recherche

Aktuelles

  • Meldung an den Fiskus bei Grundeigentum in Dubai

    Mehr

  • Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

    Mehr

  • Fristen bei der Grundsteuer in Berlin/Brandenburg

    Mehr

  • Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

    Mehr

  • Informationszentrale für Auslandsbeziehungen: Weiterhin keine Auskunft

    Mehr