2015-04-08
In den letzten Wochen und Monaten mehren sich Durchsuchungen der Steuerfahndung bei Gastronomen. Neben den üblichen Verdachtsmomenten der Finanzbehörde, z.B. wegen vermeintlichen Schwarzein- und verkäufen oder angeblichen Schwarzlohnzahlungen, zeichnet sich dieses Mal eine andere Qualität der Ermittlung ab. Die bisher bekannten Fälle von Durchsuchungen fanden zum einen im Rahmen von bestehenden Betriebsprüfungen statt. Ferner haben die Fälle insbesondere gemein, dass bei allen betroffenen Betrieben Auslöser die Annahme des Betriebsprüfers war, dass die Kassensoftware nicht mehr nachvollziehbare Manipulationsmöglichkeiten biete, zum Beispiel in Form von Stornierungen, und die betroffenen Gastronomen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten. Mitarbeiter der Finanzverwaltung haben sich offenbar recht intensiv mit der ein oder anderen Software beschäftigt, und halten diese für manipulierbar.
Unterdessen hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die steuerliche Haftung von Herstellern manipulierbarer Kassen bejaht (5 V 2068/14, Beschluss vom 7.1.2015).