2013-11-28
Von Markus Deutsch
Das Abgeordnetenhaus Berlin hat am 7.11.2013 einer Grunderwerbsteuererhöhung von derzeit 5 Prozent auf 6 Prozent bedauerlicherweise zugestimmt. Das Änderungsgesetz wurde am 23.11.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht (GVOBL. 2013, 583). Der erhöhte Steuersatz ist für alle ab dem 1.1.2014 verwirklichten Rechtsvorgänge zu zahlen. Sofern tatsächlich noch möglich, sollten Übertragungen insofern vor dem Jahresende 2013 erfolgen.
Die abermalige Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Immobilienpreise bedauerlich, die schon jetzt für viele Familien, aber auch Investoren, den Grunderwerb kaum noch erschwinglich macht.