Anleger sollten sich sputen. Wer Altverluste mit Aktien aus den Jahren vor 2009 hat, kann diese nur noch in diesem Jahr mit seit 2009 entstandenen Aktiengewinnen verrechnen. Das ist kompliziert, aber es spart Abgeltungsteuer. (...) Wer für das Steuerjahr 2009 und davor keine Verluste hat feststellen lassen, der kann auch heute keine Gewinne mehr mit den alten Verlusten verrechnen. „Die Verluste müssen in der Steuererklärung des Jahres, in dem sie entstanden sind, angegeben worden sein. Das Finanzamt muss sie berücksichtigt und den für die künftige Verrechnung mit Gewinnen unverzichtbaren Verlustfeststellungsbescheid erteilt haben“, sagt der Berliner Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch. Jetzt noch nachträglich vom Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid für die Zeit vor der Abgeltungsteuer anzufordern sei grundsätzlich nicht möglich. „Selbst wenn Anleger ihre Aktienverluste von damals belegen könnten, wird das Finanzamt nur dann noch einen Verlustfeststellungsbescheid ausstellen, falls Steuerbescheide aus den Jahren 2009 und davor noch offen sind“, sagt Deutsch. Wer dagegen seinen Verlustfeststellungsbescheid nur verlegt hat, kann vom Finanzamt eine Kopie anfordern.
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