Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings treffen den (hier) deutschen Unternehmern erhebliche Sorgfaltspflichten bei Durchführung des Geschäfts. Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit beim Export hochwertiger Gegenstände (hier Porsche 911) noch einmal erläutert (Urteil vom 14.11.2012 - XI R 17/12).