16. April 2013
Wer einen Dienstwagen bekommt und diesen auch privat nutzen
darf, muss den privaten Nutzungsvorteil versteuern. Vereinbaren Chef und
Mitarbeiter, dass sich der Mitarbeiter dann auch an den Kosten für das
Dienstfahrzeug beteiligen muss, so können die eigenen Zuzahlungen des
Mitarbeiters steuerlich berücksichtigt werden. Aber Vorsicht! Dies gilt
nur, wenn die Selbstbeteiligung richtig vereinbart wird.