Markus Deutsch - Aktuelles

 

Nachdem im September 2020 über Presseberichte bekannt wurde, dass über die Finanzverwaltung Hamburg steuerliche Vermietungsdaten an Betreiber von airbnb wie Wohnungen an die einzelnen Bundesländer versandt wurden, ist der Datenabgleich im Land Berlin offenbar weit gediehen:
Momentan schreibt das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf Steuerpflichtige an, hier im Rahmen der Ermittlung der Übernachtungssteuer. Auch wenn dies oftmals „nur“ das Jahr 2014 betrifft, ist vor einem voreiligen Antworten dringend abzuraten.
Zunächst sollte ein Steueranwalt konsultiert werden, eine etwaige Steuerpflicht derartiger Einkünfte der gesamten - mindestens zehn - zurückliegenden Jahre genau zu prüfen und die Möglichkeiten einer wenigstens strafmindernden Nacherklärung (Selbstanzeige) genauestens zu erörtern. Hierbei müssen unbedingt auch alle anderen Einkünfte des Betroffenen noch einmal durchleuchtet werden.
Wenn nämlich im Hinblick auf die kurze Frist von zwei Wochen Angaben gegenüber dem Finanzamt Marzahn-Hellersdorf gemacht werden, gilt die unversteuerte Vermietung in jedem Fall steuerstrafrechtlich als „entdeckt“. Betroffene sollten erst einmal gegenüber dem Finanzamt Marzahn Hellersdorf eine Fristverlängerung beantragen - ohne zunächst inhaltliche Angaben zum Fall zu machen.

 

Aktuelles

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