Baukindergeld: Förderzeitraum soll bis 31.03.2021 verlängert werden
| Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergelds um drei Monate zu verlängern. Hintergrund der angedachten Verlängerung ist die Corona-Pandemie, weshalb viele Antragsteller die Fristen nicht einhalten können. Das heißt: Neubauten sind begünstigt, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 (bisher: 31.12.2020) erteilt wurde. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 (bisher: 31.12.2020) unterzeichnet worden sein. Weitere Informationen zum Baukindergeld erhalten Sie unter www.iww.de/s4121. |