Markus Deutsch - Aktuelles

Berlin, 27. August 2020


Musterklage: Erste Urteilsbegründung zum Soli 2020 liegt vor

Weg zum Bundesfinanzhof ist frei / Parallel stellt FDP heute eigene Verfassungsbeschwerde vor

Die Zahlung des Solidaritätszuschlags für 2020 ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) nicht mehr rechtens. Deshalb greift der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. den Zuschlag auch gerichtlich an und begleitet die Klage eines Ehepaars aus Bayern. Nun liegt die – soweit ersichtlich – erste Urteilsbegründung eines Finanzgerichts zum Soli 2020 vor.

Konkret geht es um die Soli-Vorauszahlungen für das Jahr 2020, die die Kläger nicht mehr leisten wollen. Das Argument: Der Solidaritätszuschlag war stets eng mit den Hilfen für die neuen Bundesländer verbunden – weil diese Ende 2019 ausliefen, muss auch der Soli wegfallen! Das für diese Klage zuständige Finanzgericht Nürnberg war zwar von der Verfassungswidrigkeit des Zuschlags nicht überzeugt und wies die Klage im Wesentlichen ab, allerdings ließen die Richter ausdrücklich die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu. Das geht aus der umfangreichen Urteilsbegründung hervor, die dem Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. jetzt zugeleitet wurde. Damit ist der Weg zum höchsten deutschen Steuergericht frei! Die Kläger, der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt und der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. werden nun das Urteil prüfen und dann, voraussichtlich in Kürze, die Revision einlegen.

Damit gerät der Zuschlag von mehreren Seiten unter Druck, denn einige FDP-Bundestagsabgeordnete haben nun gegen die Ergänzungsabgabe auch Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese sei am Montag in Karlsruhe eingegangen, erklärten Christian Dürr und Florian Toncar heute und nannten drei Gründe für ihren Schritt: Eine vollständige Soli-Abschaffung sei politisch richtig, wirtschaftlich vernünftig und verfassungsrechtlich geboten. Die Beschwerdeführer fordern die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ab 2020. Der Bund der Steuerzahler begrüßt dies und betont in der  Musterklage: Die Politik muss ihr Versprechen halten und den Solidaritätszuschlag komplett und für alle abschaffen – rückwirkend ab Januar!

Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger, unabhängiger und parteipolitisch neutraler eingetragener Verein. Die Arbeit wird durch Mitgliedsbeiträge der freiwilligen Mitglieder und über zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung finanziert. Über 200.000 Mitglieder und Spender unterstützen den Bund der Steuerzahler. Der Verband, der 1949 gegründet wurde, ist in 15 eigenständigen Landesverbänden organisiert, die gemeinsam den Bund der Steuerzahler Deutschland tragen

Pressekontakt Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Pressesprecherin Hildegard Filz, Tel.-Nr. 030 | 25 93 96-0

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