27.02.2020
Die Bundesregierung teilt die von der EU-Kommission vorgetragenen Verstöße gegen das EU-Recht beim Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet nicht. In ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/16817) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 19/16432) der FDP-Fraktion erklärt die Regierung, sie habe der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie nach wie vor der Überzeugung sei, dass die deutschen Regelungen mit dem Unionsrecht im Einklang stehen.
Der EU-Kommission sei ein "ergänzendes fachliches Gespräch für weitere Informationen und Erläuterungen" angeboten worden. Sollten dennoch wegen der EU-Prüfung Änderungen an den Regelungen erforderlich werden, würden dem Gesetzgeber zum gegebenen Zeitpunkt entsprechende Vorschläge vorgelegt.
Die Bundesregierung bewertet das Gesetz als Erfolg: Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren im Internet zum Nachteil des deutschen Fiskus werden verhindert. Zudem werden steuerehrliche Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen geschützt.
Verwiesen wird auf eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin v. 30.12.2019, wonach sich bereits 29.000 Unternehmen mit Sitz in China beim Finanzamt Neukölln registriert hätten. Mittlerweile seien mehr als 65-mal so viele Unternehmen wie 2017 registriert. Damals seien es lediglich 437 Online-Händler gewesen.
Quelle: Pressemitteilung Bundestag, hib 162/2020