06.02.2020
In den jeweiligen Ländern bestehen unterschiedliche spezifische Bescheinigungsrichtlinie zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG).
Um eine Übersicht der Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien - Stand Januar 2020 - einzusehen, folgen Sie bitte dem folgenden Link.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-01-21-steuerbeguenstigung-zur-erhaltung-von-baudenkmalen-und gebaeuden.pdf;jsessionid=56F22DBAC6287B50666241CB8A8F17FF.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=4