12.11.2019
Nachdem im Jahr 2017 das Taxigewerbe besonders geprüft wurde, war dies in 2018 der Gastronomiebereich, mit einem Mehrergebnis von rund 15,9 Mio. Euro bislang.
Bis zum 30. November 2018 wurden 1.021 Betriebsprüfungen nach § 193 Abgabenordnung (AO) abgeschlossen. Davon wurden bereits 689 Betriebsprüfungen ausgewertet. In 27 Fällen wurden bereits Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.
In 27 Fällen stand am Ende ein Mehrergebnis von rund 3,4 Mio. Euro. Daher wird der Gastronomiebereich weiterhin vermehrt mit weiteren Betriebsprüfungen rechnen müssen, so der der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz.
In Berlin gibt es rund 15.000 Gastronomiebetriebe. Hierzu zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften. Ziel der Prüfung war es, die Prüfquote in diesem Jahr zu verdoppeln und mindestens 1.000 Gastronomiebetriebe zu überprüfen. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 3,5 Prozent der Gastronomiebetriebe von den Berliner Finanzämtern steuerlich überprüft.
Dabei steht seit dem 1. Januar 2018 der Finanzverwaltung das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau (§ 146b AO) zur Verfügung. Mit dem Instrument können Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Betriebsprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Kassen-Nachschau).