Markus Deutsch - Aktuelles

24.10.2019

 

Trotz erheblicher Vorteile eines digitalen Rechnungswesens profitieren zurzeit noch viel zu wenige Steuerpflichtige (ca. 15 %- 20 %) von einer digitalen Buchführung. Die größte Hürde ist dabei das notwendige Umdenken und Anpassen bisheriger Prozesse. Hier müssen die gewohnten Verhaltensmuster durchbrochen werden.

 

Zu den Vorteilen einer digitalen Finanzbuchführung gehören unter anderem:

* Effizienzsteigerungen beim Buchhaltungsprozess durch künstliche Intelligenz/OCR-    Erkennung, effizientere Abwicklung der Jahresabschlusserstellung

* zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten

* Die Übermittlung der Belege ist 24h – 7 Tage die Woche möglich. So kann die Verbuchung der Geschäftsvorfälle „just in time“ erfolgen und die laufenden Auswertungen (z. B. BWA, Controlling-Report, OPOS-Liste) sind immer aktuell. Forderungen und Verbindlichkeiten können hierdurch hochaktuell abgebildet  und potentielle Mahnungen zeitnah erstellt werden.

 

Unser Alltag funktioniert in großen Teilen längst digital. Egal ob mit Excel-Tabellen, To-Do-Listen oder Projektmanagement-Software, kaum eine Aufgabe wird heute effektiver mit Papier erledigt, als mit digitalen Helfern und webbasierten Systemen. Eine papierlose Buchhaltung wird bald genauso selbstverständlich sein, wie eine Nachrichtenübermittlung über E-Mail, WhatsApp oder Facebook.

Aktuelles

  • Meldung an den Fiskus bei Grundeigentum in Dubai

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  • Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

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  • Fristen bei der Grundsteuer in Berlin/Brandenburg

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  • Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

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  • Informationszentrale für Auslandsbeziehungen: Weiterhin keine Auskunft

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