Markus Deutsch - Aktuelles

05.06.2019

 

Die Steuerbefreiung für gewerbliche Bildungsleistungen wurde kürzlich durch das Euroäpische Gerichts-Urteil a & G Fahrschul-Akademie (C-449/17) eingeschränkt. Dabei definierte der EuGH einen neuartigen, enger als bisher gefassten Unterrichtsbegriff. Diese Definition greift der BFH im vorliegenden Urteil zwar nicht auf. Ungeachtet dessen beurteilt er jedoch die Anforderungen an zu befreiende gewerbliche Bildungsleistungen strenger als zuvor. Nach seinen Maßstäben ist die Befreiung von Unterrichtungen im Tangotanzen ausschließlich bei einem konkreten beruflichen Bezug möglich. Aufgrund der Abweichungen vom EuGH-Unterrichtsbegriff ist die Entscheidung des BFH für alle Anbieter gewerbicher Bildungsleistungen bedeutsam.

Aktuelles

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