Markus Deutsch - Aktuelles

04.06.2019

 

Die BFH-Rechtsprechung zum gleichwertigen privaten Zweitwagen ist ein Meilenstein. Demnach darf das Finanzamt bei einem Unternehmer eine Privatnutzung des Firmenwagens nicht unterstellen, falls der Unternehmer privat ein gleichwertiges Fahrzeug fährt. Zwar gelte bei dem Firmenwagen eines Unternehmers grundsätzlich der Anscheinsbeweis, er fahre den Pkw auch privat. Steht dem Betriebsinhaber jedoch ein gleichwertiger Zweiwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung, wird dieser Beweis erschüttert. In solch einem Fall ist für die Bundesfinanzhof-Richter keine nachvollziehbare Veranlassung ersichtlich, für private Fahren das betriebliche Fahrzeug zu nutzen. 


In einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen 9 K 125/18) macht das Niedersächsische Finanzgericht jedoch eine wichtige Einschränkung:


"Der Steuerpflichtige kann sich zur Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht auf ein für private Fahrten zur Verfügung stehendes Fahrzeug berufen, wenn ihm dieses Fahrzeug beispielsweise aufgrund seiner Familienverhältnisse nicht ständig und uneingeschränkt zur Verfügung steht". Im Urteilsfall fuhr der Ehemann einen VW Touareg im Betriebsvermögen. Daneben stand ihm für die private Nutzung ein Volvo XC 90 zur Verfügung. Die Richter erkennen zwar die Gleichwertigkeit beider Fahrzeug an.
Das Problem: Der Volvo wurde nicht nur vom Unternehmer, sondern auch von seiner Ehefrau gefahren. " Durch die regelmäßige Nutzung durch Ehegatten wird der Steuerpflichtige von der Nutzung ausgeschlossen, ihm steht das für private Fahrten gedachte Fahrzeug nicht uneingeschränkt zur Verfügung."

Die Folge: Die Richter gehen trotz gleichwertigen Privatfahzeugs von einer Privatnutzung beim Firmenwagen aus, weil der Ehegatte den Privat-Pkw ebenfalls nutzt. Eine Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hat das Gericht nicht zugelassen. Wir gehen allerdings davon aus, dass der BFH in der Sache entsprechend geurteilt hätte. Somit wäre das Urteil wohl nur anders ausgefallen, falls die Ehefrau z.B. einen weiteren, eigenen Kleinwagen besessen hätte.

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