18.12.2018
Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die (schon früh) im Jahr 2018 in die eigene Immobilie gezogen sind, sollten unbedingt noch bis zum Jahresende das Baukindergeld beantragen. Für 2018 gilt nämlich eine Ausnahmeregelung von der 3-Monats-Antragsfrist nach Einzug.
Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat Familien auf dem Weg ins Eigenheim. Es beträgt 12.000 Euro pro Kind und gilt rückwirkend seit dem 01.01.2018. Der jährliche Zuschuss wird für einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt. Das Kind muss bei der Beantragung unter 18 Jahre alt und in diesem Haushalt kindergeldberechtigt sein. Die Einkommensgrenze beträgt 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen zuzüglich 15.000 Euro pro Kind (bei zwei Kindern also zum Beispiel 120.000 Euro). Gefördert wird der Erwerb von Wohneigentum, egal ob neu oder gebraucht. Die Förderung können alle erhalten, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 einen Kaufvertrag unterzeichnen oder bis dahin die Baugenehmigung erhalten. Entscheidend ist der Einzugstermin. Der Antrag muss bis zu 3 Monate nach Einzug gestellt werden. Im Jahr 2018 spielt der Einzugstermin bzw. die 3-Monats-Frist keine Rolle.