03.02.2017
Am 01.02.2017 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein BKA-Gesetz beschlossen. Hierbei ausdrücklich zu begrüßen, dass der Gesetzgeber nunmehr das Vertrauensverhältnis aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu ihren Mandanten schützt. Die bisherige gesetzliche Regelung gewährt lediglich Strafverteidigern umfassenden Schutz vor Überwachungsmaßnahmen durch das BKA. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinen Entscheidungen zum BKA-Gesetz festgestellt, dass diese Unterscheidung verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist.
Anmerkung: In einem nächsten Schritt sollten ebenfalls Steuerberaterinnen und Steuerberater in den Schutzbereich als Organe der Steuerrechtspflege einbezogen werden. Denn auch sie sind befugt, in Abgabenangelegenheiten als vollwertiger Verteidiger aufzutreten.