23.11.2016
Unternehmer sollten Ladenkassen, die keine Einzeldaten speichern können und keinen Datenexport ermöglichen, bis zum Jahresende austauschen. Denn am 31. Dezember 2016 läuft die aus dem Jahr 2010 stammende Übergangsregel für diese Kassenmodelle aus. Werden die alten Kassen weiter im Unternehmen eingesetzt, besteht ab dem Jahr 2017 die Gefahr, dass die Finanzverwaltung - allein aus diesem formalen Grund (!) - Umsätze hinzuschätzt. Bisher ist eine Verlängerung dieser Übergangsfrist nicht vorgesehen.
Vor allem dürfen Unternehmer diese Frist nicht mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum „Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verwechseln. Mit diesem Gesetz möchte die Bundesregierung künftig verhindern, dass Kassen manipuliert werden. Danach müssen elektronische Registrierkassen ab dem Jahr 2020 zusätzlich über eine elektronische Sicherheitseinrichtung verfügen. Dieses Gesetzgebungsverfahren ändert aber nichts an der Tatsache, dass Kassen ohne Einzelaufzeichnungsmöglichkeit bis zum 31. Dezember 2016 ersetzt werden sollten.
Hinweis: Eine Registrierkassenpflicht gibt es nicht und soll es wohl auch künftig nicht geben. Wer keine elektronische Ladenkasse einsetzen möchte, sollte aber genaue (Kassenbuch-) Aufzeichnungen führen. Weist die Kassendokumentation Lücken auf, wird das Finanzamt schnell eine Hinzuschätzung vornehmen und gegebenenfalls eine Straftat vermuten.
Gerne stehen wir Ihnen in jeder Lage der "Kassen-Problematik" zur Seite!