Markus Deutsch - Aktuelles

27.06.2016

 

Einkommensteuererklärung 2015

 

Gesetzliche Frist zur Abgabe: 31. Mai 2016, der ist vorbei. Die vorgesehene Fristverlängerung um zwei Monate gilt für dieses Jahr noch nicht. Wer seine Steuererklärung noch fertigstellen muss, sollte beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Erklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt, gilt eine längere Frist bis zum 31.12.2016.

 

Wer selbstständige Einkünfte oder solche aus Gewerbebetrieb hat – das gilt auch für Beteiligungseinkünfte zum Beispiel aus geschlossenen Fonds – muss die Erklärung elektronisch dem Finanzamt übermitteln. Die andere können sie noch per Vordruck einreichen, sollten aber doch auch von der elektronischen Übermittlung über das ELSTER-Portal Gebrauch machen.

 

Arbeitnehmer können oft auf eine Steuererklärung verzichten, sie sollten es aber nicht tun, weil häufig mit Erstattungen – im Durchschnitt etwa 900 Euro – zu rechnen ist.

Wer als Arbeitnehmer auch andere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erhält oder Lohnersatzleistungen (z. B. Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld) bezieht, ist zur Abgabe einer Erklärung aber verpflichtet, dies gilt auch bei bestimmten Steuerklassen-Kombinationen.

 

Wer nicht zu einer Abgabe verpflichtet ist, aber eine Erstattung erwartet, kann Erklärungen für bis vier Jahren rückwärts einreichen; also ab 2012 noch bis zum 31.12.2016.

 

Fußballspiel als Betriebsveranstaltung – Grenzen beachten

 

Die EM läuft und viele fiebern mit. Wenn der ganze Betrieb oder zumindest eine Abteilung ein Spiel gemeinsam miterleben will, lässt sich eine Betriebsveranstaltung (Obergrenze: zwei  Feiern pro Jahr) gestalten. Bei der Lohn-/Einkommensteuer bleiben die Ausgaben bis zu 110 Euro (Freibetrag) pro Mitarbeiter steuerfrei. Bei der Umsatzsteuer entfällt beim Überschreiten der 110-Euro-Grenze (Freigrenze) der gesamte Vorsteuerabzug für den Arbeitgeber.

 

Urlaubsvertretung durch Schüler und Studenten

 

Schüler und Studenten wollen in der Regel in den Sommer- bzw. Semesterferien ihre Kasse aufbessern. Schüler oder Studenten bleiben hierbei sozialversicherungsfrei, wenn die Beschäftigung von vornherein auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt bleibt.

 

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