Markus Deutsch - Aktuelles

2014-01-02

 

Presseberichten zufolge steht die strafbefreiende Selbstanzeige abermals vor einer Verschärfung. Demnach sollen die Finanzministerkonferenz beschließen, den Berichtigungszeitraum auf zehn Jahre zu verlängern, anstelle von fünf Jahren wie in der Regel bisher. Bei schwerwiegenden Fällen müssen allerdings bereits nach jetziger Rechtslage zehn Berichtigungsjahre in Kalkül gezogen werden.

 

- Bericht in der Süddeutschen Zeitung, http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kriterien-fuer-straffreiheit-mehr-haerte-gegen-steuerhinterzieher-1.1854292

- Bericht auf faz.net, http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/steuersuender-regeln-fuer-selbstanzeige-sollen-verschaerft-werden-12734163.html

 

Schon nach der letzten Reform im Rahmen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes müssen für die Wirksamkeit der Selbstanzeige alle unverjährten Veranlagungszeiträume der betreffenden Steuerart neu deklariert werden. Da nunmehr das "Vollständigkeitsgebot" gilt, kann eine Teilselbstanzeige (z.B. nur eines von mehreren bisher verschwiegenen Konten) keine Straffreiheit mehr bewirken. In besonderen Fällen (Hinterziehungsbetrag größer als 50.000 Euro pro Tat und Steuerart) ist für die Straffreiheit ein zusätzlicher Geldbetrag von 5 Prozent der hinterzogenen Steuer in die Staatskasse zu entrichten.

 

Tipp: Die Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige will, wie derzeit prominente Beispiele zeigen, sorgsam geplant sein. Entsprechende Unterlagen zur Nacherklärung und liquide Mittel zur Begleichung der Steuer müssen zeitnah vorhanden sein. Anderenfalls droht eine Offenbarung ohne die gewünschte Straffreiheit. Steuerpflichtige, die ohnehin eine Selbstanzeige in Betracht ziehen, sollte vor den Verschärfungen noch zügig handeln.

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